
Quelle: idea.de Leipzig (idea) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Embryonenschutz gelockert. Bisher war es nicht erlaubt, Embryonen zu vernichten. Bei Anwendung der Präimplantationsdiagnostik (PID) gilt der Grundsatz nicht mehr, befand der BGH am 6. Juli in Leipzig. Bei dieser Technik werden Eizellen, die im Reagenzglas befruchtet wurden, auf genetische Krankheiten … [Weiterlesen...]





Vernetzen